Am 21. November 2023 lud die Antidiskriminierungsstelle Braunschweig zur Fachtagung „Geschlossene Gesellschaft – Rassismus an der Clubtür“ ein. An der Veranstaltung nahmen online und vor Ort insgesamt knapp 60 Personen teil. Ziel der Veranstaltung war es, rechtliche Grundlagen bei diskriminierenden Einlasskontrollen, mögliche außergerichtliche Interventionen sowie diskriminierungssensible Praktiken vorzustellen und sich fachlich auszutauschen.
Zu Beginn der Veranstaltung legte Dr. Zacharias-Alexis Schneider in seiner Keynote den Schwerpunkt auf einen Fall von rassistischer Diskriminierung während einer Einlasskontrolle an einer Clubtür, von dem er selbst betroffen war. Als einzige nicht-weiß gelesene Person in einer Kleingruppe von weiß gelesenen Personen wurde ihm 2014, nach einem WM-Fußballspiel, der Eintritt in einen Club verwehrt. Er entschied sich, gegen diese Diskriminierung gerichtlich vorzugehen und legte im Vortrag dar, wie das Gericht die Unzulässigkeit der Diskriminierung auf Grundlage des AGG feststellte und ihm als Kläger eine Entschädigung zusprach. Erläutert wurde auch, welche finanziellen Risiken mit einem zivilrechtlichen Verfahren verbunden sind und dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz dem gegenüber Vorteile bieten kann. Dr. Schneider schloss mit dem Fazit, dass nur ein wiederholtes Vorgehen gegen diskriminierende Praktiken Betreibende, Gerichte und Behörden zu einem generellen Umdenken zwingt.
Konkrete Praktiken aus dem Nachtleben, die auf das Vorbeugen von Diskriminierung oder auf den Umgang damit abzielen, wurden während der Podiumsdiskussion von Lewamm Ghebremariam dargestellt. Die Vorständin der Clubcommission e.V. konnte dabei auf ihre langjährige Expertise in der Ausarbeitung von Awareness-Konzepten für Clubs, Festivals und diverse Veranstaltungen und ihre Erfahrungen aus der praktischen Arbeit als Türsteherin zurückgreifen. Dabei ging sie auch auf „exklusive Räume“ im Kontext von Partys ein, die beispielsweise Menschen vorbehalten sind, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.
Die Beiträge im Rahmen der Fachtagung gingen auch auf die Hindernisse für Betroffene ein, sich gegen solche Diskriminierungen zur Wehr zu setzten. In diesem Zusammenhang appellierten die Diskussionsteilnehmer*innen an die Verantwortung weiß-gelesener Menschen, im Falle rassistischer Einlasskontrollen tätig zu werden und sich mit betroffenen Personen zu solidarisieren. Die Perspektive des Anti-Rassismus-Referats vom AStA der TU Braunschweig ergänzte die Diskussion mit Beiträgen zu Strategien, die sich betroffene Personen häufig aneignen, um ihren Eintritt in einen Club sicherzustellen.
Die Workshops wurden von Lewamm Ghebremariam und Sina Barenkau geleitet.
Der Workshop „Rechtliche Grundlagen bei rassistischen Einlasskontrollen“ war eine praktische Ergänzung zur einleitenden Keynote. Die Referentin stellte die gerichtlichen und behördlichen Möglichkeiten dar, die Betroffenen offenstehen, um gegen diskriminierende Einlasskontrollen vorzugehen. Die damit verbundenen Hürden und Risiken wurden auch erörtert. Angesichts dessen wurde in Erwägung gezogen, ob alternative Ansätze im Umgang mit solchen Diskriminierungen, wie z.B. Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen für das Personal oder Beratung von Betroffenen, geeigneter wären, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen und Betroffenen indirekt zu ihrem Recht zu verhelfen.
Lewamm Ghebremariam gestaltete den Einstieg in ihren Workshop „Grundlagen zu Awareness-Strukturen im eigenen Betrieb“ mit einer Erläuterung des Begriffs „Awareness“. „Awareness“ (dt: Bewusstsein) bezieht sich auf eine solidarische Praxis und kollektive Verantwortungsübernahme, die Diskriminierung vorbeugen und Räume diskriminierungssensibel gestalten soll. Im Rahmen von Veranstaltungen regeln Awareness-Konzepte die Zusammenarbeit aller relevanten Personen, einschließlich der Veranstalter*innen, Sicherheitspersonal, Mitarbeiter*innen an der Bar und zusätzlicher Awareness-Teams. Mit Blick auf Prävention und Reaktion wurde abschließend anhand eines Beispiels darüber nachgedacht, wie Abläufe und Verantwortlichkeiten im Veranstaltungskontext geregelt sein sollten.
Die Fachtagung „Geschlossene Gesellschaft“ verdeutlichte, dass es erprobte Interventionsmöglichkeiten im Falle der Eintrittsverweigerung aufgrund rassistischer Zuschreibungen gibt und dass betroffene Personen – auch mit der Unterstützung durch nicht betroffene Personen – tätig werden können. Gleichzeitig müssen Maßnahmen auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen erarbeitet werden, um effektive und nachhaltige Veränderungen herbeizuführen.