Unsere vertrauliche und kostenlose Beratung unterstützt Sie, Handlungsräume aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.
Diskriminierung ist die Benachteiligung (Schlechterbehandlung oder Abwertung) von Menschen aufgrund eines Merkmals wie zum Beispiel ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung.
Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale Regelungswerk zum Schutz vor Diskriminierung. Es legt fest, was unter Diskriminierung zu verstehen ist.
Diskriminierungserfahrungen können vielfältig sein und reichen von kleinen alltäglichen Bemerkungen bis hin zu Straftaten. Sie können Vorurteile, Herabwürdigungen, Mikroaggressionen, Zugangsbarrieren oder Gewalt umfassen.
Diskriminierung ist in Deutschland aus sechs Gründen verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden.
Das AGG spricht allerdings nicht von Diskriminierung, sondern von Benachteiligung. Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Es ist dafür nicht ausschlaggebend, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist die nachteilige Auswirkung auf die Betroffenen, die durch die Ungleichbehandlung entsteht.
Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung in zwei Bereichen: im Arbeitsleben und bei den Alltagsgeschäften.
Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben bedeutet, dass niemand diskriminiert werden darf:
in dem Bewerbungsprozess
bei der Bezahlung
in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, einschließlich Beförderungsbedingungen
bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Diskriminierungsschutz bei Alltagsgeschäften bedeutet, dass niemand diskriminiert werden darf, zum Beispiel:
beim Einkaufen oder Shoppen
bei bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch
beim Mieten einer Wohnung
bei Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Eine Diskriminierung kann verletzend und aufwühlend wirken. Geben Sie dennoch auf sich acht und lassen Sie sich nicht provozieren.
Wenn Sie Diskriminierung erfahren haben und Sie etwas dagegen unternehmen oder gar rechtlich dagegen vorgehen möchten, ist es wichtig, den Vorfall festzuhalten und Beweise für die Diskriminierung zu haben. Deswegen ist es ratsam, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem Sie möglichst detailliert den Vorfall beschreiben. Beschränken Sie sich dabei auf Fakten und vermeiden Sie persönliche Vermutungen. Zeug*innen sind eine wichtige Hilfe, um bestimmte Geschehnisse zu belegen. Falls jemand den Vorfall beobachtet hat, fragen Sie nach, ob diese Person bereit ist, als Zeug*in zu fungieren und notieren Sie sich die Kontaktdaten.
Da für die Geltendmachung von Ansprüchen bestimmte Fristen gelten, ist es wichtig, sich zeitnah Unterstützung zu suchen.
Bei einem Beratungstermin haben Sie die Möglichkeit, in einem geschützten Raum über ihre Erfahrungen zu sprechen und wir helfen Ihnen dabei, die diskriminierende Situation zu verstehen. Wir informieren Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Zusammen können wir Lösungsansätze aufzeichnen und eine Strategie zum weiteren Vorgehen entwickeln. Sie entscheiden, welche konkreten Schritten Sie als nächstes unternehmen möchten und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Ein Gedächtnisprotokoll sollte auf folgende Aspekte eingehen:
Wo ist der Vorfall passiert?
Wann ist der Vorfall passiert?
Wer hat diskriminiert?
Was genau ist geschehen (detailliert und chronologisch)?
Woran kann man die Diskriminierung festmachen?
Wer war noch beteiligt? Wer kann das Geschehen bezeugen?
Welche Indizien/Beweise gibt es?
Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Die Kernaufgabe der Antidiskriminierungsberatung besteht darin, die Ratsuchenden im Erkennen und Wahrnehmen ihrer Rechte zu fördern und zu stärken.
Die Beratungssituation betrachten wir als einen geschützten Raum, in dem Sie offen und vertraulich Ihre Gedanken und Gefühle äußern können. Wir stehen auf Ihrer Seite und es ist uns wichtig, dass Sie sich verstanden fühlen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, was sie wollen und was nicht. Wir suchen gemeinsam nach einer passenden Strategie und setzen diese auch gemeinsam oder in Ihrem Auftrag um.
Beratungstermine können persönlich, online oder telefonisch erfolgen. Die Gespräche sind vertraulich und kostenlos. Wenn Sie eine*n Dolmetscher*in für ein Beratungsgespräch brauchen, sprechen Sie uns an. Wir bieten Beratungen auf Deutsch und auf Englisch an.
Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie aufgrund Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, einer Behinderung, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Lebensalters, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Aufenthaltsstatus, Ihrer Hautfarbe, Ihres Gewichts, einer chronischen Erkrankung, des sozialen oder familiären Status diskriminiert wurden.
Erreichbarkeit: Unsere Räume befinden sich in der Braunschweiger Innenstadt, in der Heydenstraße 2. Eine konkrete Beschreibung unserer Räumlichkeiten finden Sie hier.
Für die Vereinbarung eines Termins erreichen Sie uns per E-Mail, Formular oder telefonisch zu unseren Sprechzeiten: montags und mittwochs von 12 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags von 09 bis 13 Uhr. Wenn wir gerade nicht ans Telefon gehen können, sprechen Sie uns eine Nachricht auf die Mailbox , wir rufen Sie zurück.
Wir bieten Beratungen für Personen an, die in Braunschweig wohnen oder eine diskriminierende Erfahrung in Braunschweig gemacht haben.
Beratungen setzen ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander sowie die Einhaltung gemeinsamer Vereinbarungen voraus. Wir behalten uns vor, Beratungen zu beenden, sofern wir diese Basis nicht eingehalten sehen.