Diskriminierung ist die Benachteiligung (Schlechterbehandlung oder Abwertung) von Menschen aufgrund eines Merkmals wie zum Beispiel ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung.

Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale Regelungswerk zum Schutz vor Diskriminierung. Es legt fest, was unter Diskriminierung zu verstehen ist. 

Diskriminierungserfahrungen können vielfältig sein und reichen von kleinen alltäglichen Bemerkungen bis hin zu Straftaten. Sie können Vorurteile, Herabwürdigungen, Mikroaggressionen, Zugangsbarrieren oder Gewalt umfassen. 

Diskriminierung ist in Deutschland aus sechs Gründen verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden.

Das AGG spricht allerdings nicht von Diskriminierung, sondern von Benachteiligung. Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Es ist dafür nicht ausschlaggebend, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist die nachteilige Auswirkung auf die Betroffenen, die durch die Ungleichbehandlung entsteht. 

Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung in zwei Bereichen: im Arbeitsleben und bei den Alltagsgeschäften. 

 

Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben bedeutet, dass niemand diskriminiert werden darf: 

  • in dem Bewerbungsprozess  

  • bei der Bezahlung 

  • in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, einschließlich Beförderungsbedingungen 

  • bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen 

 

Diskriminierungsschutz bei Alltagsgeschäften bedeutet, dass niemand diskriminiert werden darf, zum Beispiel: 

  • beim Einkaufen oder Shoppen 

  • bei bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch 

  • beim Mieten einer Wohnung 

  • bei Dienstleistungen im Gesundheitswesen 

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung erfahren habe?

Es ist nicht immer leicht, alleine mit Diskriminierungserfahrungen umzugehen oder sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir können Sie in dieser Situation unterstützen, also melden Sie sich bei der Antidiskriminierungsstelle. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Erfahrungen zu verarbeiten und Gleichbehandlung einzufordern. 

Wenn Sie Diskriminierung erfahren haben und Sie etwas dagegen unternehmen oder gar rechtlich dagegen vorgehen möchten, ist es wichtig, den Vorfall ganz genau festzuhalten und Beweise für die Diskriminierung zu haben.

Deswegen ist es ratsam, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem Sie möglichst detailliert den Vorfall beschreiben. Beschränken Sie sich dabei auf Fakten und vermeiden Sie persönliche Vermutungen.

Zeug*innen sind eine wichtige Hilfe, um bestimmte Geschehnisse zu belegen. Falls jemand den Vorfall beobachtet hat, fragen Sie nach, ob diese Person bereit, ist als Zeug*in zu fungieren und notieren Sie sich die Kontaktdaten.

Da für die Geltendmachung von Ansprüchen bestimmte Fristen gelten, ist es wichtig, sich zeitnah Unterstützung zu suchen.  

Was gehört in ein Gedächtnisprotokoll?

Ein Gedächtnisprotokoll sollte auf folgende Aspekte eingehen:

Wo ist der Vorfall passiert? 

Wann ist der Vorfall passiert? 

Wer hat diskriminiert? 

Was genau ist geschehen (detailliert und chronologisch)?  

Woran kann man die Diskriminierung festmachen? 

Wer war noch beteiligt? Wer kann das Geschehen bezeugen? 

Welche Indizien/Beweise gibt es? 

Was ist Antidiskriminierungsberatung?

Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Die Kernaufgabe der Antidiskriminierungsberatung besteht darin, die Ratsuchenden im Erkennen und Wahrnehmung ihrer Rechte zu fördern und zu stärken.

Die Beratungssituation betrachten wir als einen geschützten Raum, in dem Sie offen und vertraulich Ihre Gedanken und Gefühle äußern können. Wir stehen auf Ihrer Seite und es ist uns wichtig, dass Sie sich verstanden fühlen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, was sie wollen und was nicht. Wir suchen gemeinsam nach einer passenden Strategie und setzen diese auch gemeinsam oder in Ihrem Auftrag um. 

Woraus besteht unser Beratungsangebot?

Wir bieten sowohl eine persönliche Beratung als auch eine telefonische Beratung an.

Wir beraten zu Fällen bezüglich aller Diskriminierungsmerkmale. Wir verfolgen einen horizontalen Ansatz, d.h., wir betrachten alle personenbezogenen Merkmale als gleich schutzwürdig.

Die Gespräche sind vertraulich und die Beratung ist kostenlos.

Erreichbarkeit: Unsere Räume befinden sich in der Braunschweiger Innenstadt, in der Schuhstraße 24, 4. Stock. Die Räume sind leider nicht mit allen Rollstühlen zugänglich. Bei Bedarf und nach vorheriger Anmeldung, kann die Beratung in anderen Räumen stattfinden.

Falls sie eine*n Dolmetscher*in für ein Beratungsgespräch brauchen, sprechen Sie uns an. 

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