Erste Schritte bei Diskriminierung im Arbeitsleben

Wenn Sie im Arbeitsleben Diskriminierung erleben, ob durch Kolleg*innen, Vorgesetzte oder strukturelle Abläufe, ist es wichtig, gezielt zu handeln. Die folgenden Schritte helfen, die Situation zu klären und Ihre Rechte zu sichern:

Vorfälle dokumentieren
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und Inhalt des Vorfalls. Screenshots, E-Mails oder Chatverläufe können wichtige Belege sein. Hier finden Sie eine Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll, das Sie nutzen können, um das Erlebte zu ordnen. In einer Beratungssitzung bei der Antidiskriminierungsstelle Braunschweig können Sie das Gedächtnisprotokoll auch gemeinsam mit der Beraterin ausfüllen.

Vertrauenspersonen einbeziehen
Wenden Sie sich an Betriebsrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte oder eine vertraute Kolleg*in. Diese Personen können Sie begleiten, unterstützen und gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Schritte sinnvoll sind. Kolleg*innen, die die Situation miterlebt haben, können Sie darum bitten, ebenfalls ein kurzes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Achten Sie dabei auf Ihr eigenes Wohlbefinden und teilen Sie persönliche Informationen zunächst nur in einem Rahmen, der sich für Sie stimmig anfühlt. Manchmal kann es hilfreich sein, zunächst etwas Abstand zur Situation zu gewinnen, bevor Sie handeln. So können Sie sich Entscheidungen für das weitere Vorgehen offen halten.

Ressourcenorientiert handeln                                                                                            Haben Sie Ihre Ressourcen im Blick auch dann, wenn Sie sich gegen die Diskriminierung wehren möchten. Was gibt Ihnen Unterstützung, wenn Sie sich diskriminiert fühlen? Wer oder was bestärkt Sie in Ihrem Selbstwert? Weil Diskriminierung emotional sehr belastend sein kann, ist es besonders wichtig, achtsam mit sich umzugehen und die eigene Energie wieder aufzutanken. Ein aufbauendes Gespräch mit einem Familienmitglied, eine warme Tasse Tee, ein besonderes Lied, das angenehmen Gefühle in Ihnen auslöst oder ein Spaziergang können Ihnen Mut und Stabilität in der belastenden Situation geben.

Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) prüfen
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Beschäftigte vor Diskriminierung zu schützen. Eine Beschwerde, Bitte um Stellungnahme oder Klärung des Sachverhalts kann helfen, Maßnahmen einzuleiten. Eine Meldung sollte in der Regel an die Personalabteilung bzw. die interne AGG-Beschwerdestelle gemacht werden, soweit vorhanden. Auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kann man auch Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz geltend machen.

Im Handbuch zum rechtlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes findet man verschiedene Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen und zur Formulierung einer Beschwerde. Das vorherige Ausfüllen eines Gedächtnisprotokolls kann auch hierbei helfen. Antidiskriminierungsstelle - Handbuch "Rechtlicher Diskriminierungsschutz" - Musterschreiben Arbeitsrechtler*innen bieten rechtliche Beratung an z.B. in Bezug auf Erfolgschancen einer Klage beim Arbeitsgericht. Das AGG sieht eine zweimonatige Frist zur Geltendmachung vor ab Kenntnisnahme der Diskriminierung. Auch hier kann ein*e Jurist*in Auskunft geben.

Weitere Beratung einholen
Unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen bieten kostenlose und vertrauliche Unterstützung. Sie helfen bei der Einordnung des Falls und beim weiteren Vorgehen. Die Antidiskriminierungsstelle Braunschweig kann beispielsweise eine rechtliche Einschätzung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Sie einholen.

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