advd-Veranstaltung - Grundlagen der innerbetrieblichen AGG-Beschwerdestelle nach §13 AGG

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) lädt zu einer zweiteiligen Online-Vortragsreihe ein.

Der advd (Antidiskriminierungsverband Deutschland) lädt zur Online-Vortragsreihe ein:

Jeder Betrieb - egal ob groß, mittel oder klein - ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazu verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten, die Arbeitnehmende vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützt. Laut § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von Arbeitgebenden, Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten diskriminiert oder belästigt werden. Doch die Praxis zeigt, dass die Einrichtung einer internen Beschwerdestelle nach § 13 AGG eines der größten Umsetzungsdefizite des AGG darstellt. Häufig ist den Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen nicht klar, wie eine konkrete Ausgestaltung eines Beschwerdemanagements infolge von § 13 AGG aussieht. 

In unserem zweiteiligen Vortrag möchten wir die Grundlagen der innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG näherbringen. Zielgruppe der digitalen Vortragsreihe sind in erster Linie Antidiskriminierungsberatende, angehende Antidiskriminierungsberater:innen sowie Interessierte am Themenbereich Antidiskriminierung. Die Teilnahme ist kostenlos.